Neues zur Fischausfuhr: Part III – Wie ist das mit den 7 Tagen gemeint?

Klarstellung zur Fischausfuhr – die 7-Tage-Regel

Mein lieber Mann, ich hätte ja schon einen Vorschlag zum Wort des Jahres – zumindest, wenn es um das “Anglerwort des Jahres” geht. Könnte ich doch glatt mal einführen – oder?! Mit der “Fischausfuhr” würde ich einen Kandidaten mit Ambitionen zum Siegen ins Rennen schicken.

Ihr glaubt gar nicht, was ich täglich für Zuschriften und Anrufe mit der Bitte endlich Licht ins Dunkle zu bringen, erhalte.

Den ersten Übersichtsartikel zur Fischausfuhr aus Norwegen hatte ich bereits im Sommer letzten Jahres verfasst, der eigentlich alles Wichtige enthält. Unklar war bis zu diesem Zeitpunkt, wer denn alles ein sogenannter Touristenfischereibetrieb sein wird und wer nicht. Dazu hatte ich einen weiteren Artikel verfasst, der auch einen Link enthält, der alle bisherigen Registrierungen erfasst.

Doch nun kommen wir zur 7-Tage-Regel! Halten wir fest: eure Angeldestination ist ein Touristenfischereibetrieb und ihr gebt eure Fangmeldungen ordnungsgemäß beim Gastgeber ab, dann erhaltet ihr die Bestätigung, 20kg Meeresfisch ausführen zu dürfen.

Doch nun zu den Spezialfällen: Was, wenn ihr entweder kürzer (zum Beispiel 5 Tage) oder länger (14 Tage) zum Angeln in Norwegen seid?

Dann gilt: Es ist völlig egal, wann ihr das erste Kontingent (eure 20kg) erreicht habt! Heißt, ob nun nach zwei oder erst nach 13 Tagen! Entscheidend ist, wann ihr das erste Kontingent aus Norwegen ausführt UND die dann verstreichende Zeit, um möglicherweise ein weiteres Kontingent aus Norwegen auszuführen. Das ist entscheidend, denn hier müssen jetzt 7 Tage dazwischenliegen – sprich 1 Woche Abstand zwischen erster und zweiter Fischausfuhr. Das Ganze ist natürlich absolut hypothetisch! Denn wir sind keine Fleischmacher und wer will schon nur wegen 20kg extra über die Grenze nach Schweden, um dann eine Woche später erneut aus Norwegen 20kg auszuführen? Richtig: niemand, außer vielleicht Fleischmacher, die wir nicht wollen.

Aber an dieser Stelle sollte klar werden (und darum geht es mir hauptsächlich), dass Angler, die 14 Tage in Norwegen verweilen, eben NICHT 2x20kg am Stück ausführen dürfen!

Theoretisch ginge das, wie gerade beschrieben nur, wenn die ersten 20kg über die norwegische Grenze ausgeführt werden, dann eine Woche verstreicht und man dann die zweiten 20kg ausführt. Wie gesagt, rein hypothetisch und in meinen Augen Käse – macht niemand. Ich will nur davor warnen, dass Angler, die 14 Tage vor Ort sind auf den Gedanken kommen, 40kg auszuführen!

Auf der anderen Seite sei euch Anglern, die einen Kurzurlaub von beispielsweise vier oder fünf Tagen in Norwegen verbringen gesagt, dass ihr eben auch 20kg ausführen dürft. Natürlich nur, wenn die Destination ein Touristenfischereibetrieb ist.

Fazit: Egal ob 3, 7 oder 21 Tage in Norwegen: Führt einfach nur die 20kg aus und gut ist.

Ich hoffe, ich konnte jetzt auch die letzten Unklarheiten beseitigen.

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