Neues zur Fischausfuhr aus Norwegen

Nachdem bekannt wurde, dass sich die Ausfuhrquote (siehe dazu dieser Beitrag) für gefangenen Meeresfisch aus Norwegen zum 01.01.2018 ändert, gab es viele Spekulationen dahingehend, wie denn die Themen: “Wer ist ein Fischereibetrieb? Wie werden die Fangmeldungen an die Behörde übermittelt?” umgesetzt werden. Nun gibt es Neuigkeiten.

Geplant ist, dass die Gastgeber einmal im Monat die gesammelten Daten an die Behörde übermitteln müssen. Was heißt das für euch? Jedes Boot muss seinen täglichen Fang dokumentieren. Als zu dokumentierende Fische gelten: Dorsch, Heilbutt, Rotbarsch, Steinbeisser und Seelachs. Anzugeben sind dabei die Stückzahlen.

Ich gehe davon aus, dass sich die meisten Gastgeber mit Excel-Tabellen helfen werden, um so die Daten gesammelt in einer Monatsübersicht an die Behörde zu übermitteln. Es gibt momentan und wohl auch künftig keine Vorgaben, in welcher Form die Daten erfasst und übermittelt werden müssen. An und für sich also kein wirklich großer Aufwand.

Ist denn meine Unterkunft ein Fischereibetrieb? Mit großer Wahrscheinlichkeit JA! Denn sobald das Unternehmen (der Hüttenbetreiber) mehr als 50.000 NOK Jahresumsatz erzielt, wird er automatisch dazu verpflichtet. Und dieser Umsatz ist nun wirklich nicht viel. Im Zweifel fragt ihr aber beim Veranstalter oder euren Hütteneignern nach.

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