Endlich darf die Automatikweste ins Flugzeug

Darf die aufblasbare Rettungsweste ins Flugzeug?

Lange konnte man diese Frage nur sehr vage beantworten und die Airlines legten hierbei eigene und teils recht schwammige Regelwerke aus. Bei vielen Airlines ging es gar nicht, bei einigen auf Anfrage und Voranmeldung und so manche Fluggesellschaft drückte einfach ein Auge zu. Für uns Norwegenangler, die gern mit dem Flugzeug reisen, waren diese Aussagen meist nicht zu gebrauchen.

Ja oder nein? Endlich die Lösung:

“Ja, seit dem 01. Januar 2019 darf man seine aufblasbare Rettungsweste mit ins Flugzeug nehmen. Jeder Passagier darf fortan je eine Rettungsweste mit maximal zwei (2) CO₂-Patronen und nicht mehr als zwei Ersatzpatronen im Gepäck mitführen. Die bis Ende des Jahres 2018 geltenden Größenbeschränkungen für CO₂-Patronen in Rettungswesten wurden aufgehoben. Diese Änderungen wurden im „Dangerous Goods Panel“ der ICAO, einer Unterorganisation der UNO, beschlossen und in den ICAO T.I. veröffentlicht. Damit sind sie weltweit gültig. Sie wurden ebenfalls in den Gefahrgutbestimmungen der IATA (DGR) übernommen.”

Quelle und weitere Informationen findet ihr unter: https://www.secumar.com/darf-man-seine-aufblasbare-rettungsweste-mit-ins-flugzeug-nehmen/

Dieser Artikel hat Dir gefallen? Teile ihn jetzt datenschutzfreundlich!