Ab 01.01.2018 neue Ausfuhrregel für gefangenen Meeresfisch aus Norwegen

Neue Touristenfischereiordnung für Meeresfisch aus Norwegen

Es hatte sich lange angedeutet und nun wurde die aus meiner Sicht absolut sinnvolle Regel zur Ausfuhr von gefangenem Meeresfisch auf den Weg gebracht. Zum 01.01.2018 tritt die Regel in Kraft.

Sie besagt im Wortlaut, dass mit Wirkung zum 01.01.2018 jeder Tourist:

  • 20kg gefangenen Meeresfisch aus Norwegen ausführen darf, sofern er mindestens 7 zusammenhängende Urlaubstage in Norwegen (ACHTUNG: Bitte lest hier eine Klarstellung, dass sich die 7 Tage auf die verstrichene Zeit zwischen den unterschiedlichen Zeitpunkten der Fischausfuhr beziehen!) verbringt und sein Vermieter als Touristenfischereibetrieb registriert ist. Dieser Betrieb definiert sich dadurch, dass sich der Vermieter dazu verpflichtet, sich als selbiger zu registrieren und die Fischfänge seiner Touristen (Gäste) in Form von Art und Menge monatlich an die Behörde zu melden. Gleichzeitig entfällt die Regel der Mitnahme eines Trophäenfisches. Die Regel gilt nur für Salzwasserfische.
  • Sofern sich der Vermieter nicht dazu bereit erklärt, dann dürfen Touristen 10kg Meeresfisch aus Norwegen unabhängig von Aufenthaltsdauer und Vermieter ausführen. Auch hier entfällt die Regel des Trophäenfisches. Die Regel gilt nur für Salzwasserfische.

Die 15kg Regel nebst Trophäenfisch ist damit ab 2018 außer Kraft. Wer möchte, kann sich die “Forskrift om endringer i forskrift 1. juni 2006 nr. 570 om utførselskvote av fisk og fiskevarer fra sportsfiske mv.” hier runterladen.

Ich finde die Regel absolut in Ordnung. Zum einen dürfen wir wieder etwas mehr mitnehmen und zum anderen kann die Behörde die Bestände anhand der gemeldeten Fänge besser überwachen.

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