Harte Strafen bei Überschreitung der Ausfuhrquote

Dem Fisch-Schmuggel wird ein harter Riegel vorgeschoben

Leider passierte es immer wieder, dass unbelehrbare Menschen mehr als die erlaubten Ausfuhrmengen an Fisch ausgeführt haben. Aus registrierten Touristenfischereibetrieben dürft ihr, wie ihr wisst, 20kg Meeresfisch (Filet) ausführen. Aus nicht registrierten Betrieben sind es 10kg. 20kg sind eine Menge Holz bzw. Fisch. Doch für manche muss es mehr sein. Weiterlesen